Fotos für website

Erinnerungsfotos für die Website

Der Verkauf der Fotos erfolgt "royalty free". Rechtliche Rahmenbedingungen bei der Bildveröffentlichung im Internet Die meisten Hobby-Webmaster nutzen eigene und die Fotos anderer Leute nur allzu unvorsichtig, um ihre Website zu verbessern. Etwas juristisches Wissen und mehr Pflege minimiert das Verlustrisiko durch ein Bild auf der Startseite oder im Blog. Das Männchen hat wieder einmal Recht: Um ein Bild des Eiffelturms bei Dunkelheit zu publizieren, ist die Erlaubnis der Firma "SETE - illuminations Pierre Bideau" erforderlich.

Derjenige, der Fotos davon gewerblich im Internet verwenden will, muss nicht nur auf die Rechte verweisen, sondern auch an SETE abrechnen. Egal ob es sich um Graphiken für Seitenvorlagen handelt, ob es sich um eigene oder ausländische Fotos handelt; jede Illustration bedarf einer Überprüfung der Rechte. Nach deutschem Recht ist jedes Bild bei der Aufnahme für den Rechteinhaber urheberrechtlich abgesichert, ohne dass dieses Recht überall registriert werden muss.

Anders als bei Text, Musiktiteln oder anderen Arbeiten erfordert dieser Patentschutz nicht einmal eine besondere Eigenart. Dem Autor steht es frei, ob er seine Fotos offline oder im Internet verbreitet. Auch kann er anderen die Nutzung der Fotos gestatten, das Copyright verbleibt bei ihm.

Andererseits benötigen Sie diese Erlaubnis, um externe Images nutzen zu dürfen. Wenn diese Referenz nicht vorhanden ist, kann dies bereits einen Anlass für eine Warnung sein. Das Copyright-Symbol ist in der Regel gebräuchlich. Doch das Schild hat sich als Referenz an den Autor durchgesetzt. Sofern mit dem Copyright-Inhaber nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, besteht immer die Verpflichtung, einen Copyright-Vermerk zu erstellen, unabhängig von der Bildquelle.

Sehr schlecht ist die noch oft geübte Möglichkeit, über die Google-Bildsuche nach geeigneten Bildern zu recherchieren und die vorgefundenen Motive ganz unkompliziert zu kopieren. Folkert Knieper hat seit 2007 Nutzer strafrechtlich belangt, die seine Fotos z.B. von Broten oder Speckwürfeln gemacht haben. Er fordert eine horrende Entschädigung für Schäden, wenn jemand ungerechtfertigte Kartenauszüge seines Dienstes auf der eigenen Website zusammenführt.

Auch wenn man Bildmaterial aus angeblich lizenzsicheren Quellen nutzt, ist man nicht immun gegen rechtliche Belästigungen: Die großen Fotomarketing-Agenturen Corbis und Getty Images krabbeln ständig im Internet nach Fotos, an denen sie angeblich die Rechte halten. Auch Anwender, die ihre Startseite mit Hilfe von illustrierten Templates aus dem Design-Tool Net Objects Fusion oder mit Construction Kits von Webhoster 1&1 oder Strato gestaltet haben, sind ins Blickfeld gerückt.

Die Behörden behaupten, sie enthielten Fotos von Corbis oder Getty Images. Aus den Beispielen geht hervor, dass auf keinen Fall sorglos Fotos, die man nicht selbst erstellt hat, "mal eben schnell" auf der Website landet. Wenn jemand Urheber- oder Gebrauchsrechte an den Arbeiten geltend macht, haben Sie eine Beweispflicht und müssen eine Genehmigung vorlegen.

Praktisch bedeutet das, dass Sie den Autor jedes Bildes finden, ihn ansprechen und um eine entsprechende Publikation sfreigabe ersuchen. Sie geben an, in welchem Kontext, wo und wie lange Sie das Foto plazieren wollen. Der Autor kann Sie an einen Verwerter weiterleiten, z.B. an eine Bildagentur, die er zur Lizenzvergabe autorisiert hat.

Eine ganze Serie dieser so genannten Bildagenturen mit großen Aktenbeständen, aus denen für nur wenige Euros Bildnutzungsrechte von Profifotografen erworben werden können, gibt es im Netz. Grosse Webhosting-Anbieter wie 1&1 und Strato bieten ihren neuen Kunden auch einen Gutschein zum Erwerb einiger Fotos an, um ihnen den Start mit der Website-Illustration zu ermöglichen.

Manche Web-Hoster - hier 1&1 - bieten neuen Kunden ein Startpaket für Fotolizenzenzen von Reisebüros an, um ihnen die erste Darstellung der Startseite zu ermöglichen. Aber auch bei diesen Bildvermarktern ist es wichtig, die Lizenzbestimmungen sorgfältig zu prüfen, bevor Sie die Fotos auf Ihren Websites publizieren. Manchmal erlauben sie die Nutzung nur bis zu einer maximalen Pixelbreite, dann wieder nur für eine begrenzte Zeit.

Meistens betrifft die Nutzungslizenz nur die Nutzung des Bildmaterials auf einer Website, nicht aber in einem Forum oder gar in Social Networks, z.B. bei Postings auf Facebooks. Es ist ein weit verbreiteter Fehler, dass bei Werbeagenturen erworbene Fotos nicht mit einem Quellen- oder Copyright-Vermerk zu kennzeichnen sind. Vielmehr ist in der Lizenzvereinbarung generell festgelegt, dass unter dem Bild ein Hinweis nach dem Muster "Foto: Vertretung - Autor" erscheinen muss.

Lediglich wenige Behörden, wie z.B. Aboutpixel, sind damit einverstanden, dass der Betreiber die Urheberrechtsvermerke im Aufdruck seiner Website sammelt. Die meisten Benutzer sind der Meinung, dass sie frei von allen rechtlichen Problemen sind, wenn sie Fotos verwenden, die unter einer Creative-Commons-Lizenz stehen[3]. Abhängig von der jeweiligen Lizenzierung kann das Foto jedoch kostenlos publiziert werden, wobei der Autor und die Lizenzierung anzugeben sind.

So kommen die vielen Fotos in der Datenbasis von Wikimedia von ganz verschiedenen KünstlerInnen und unterstehen alle der Creative-Commons-Lizenz CC-BY-SA. Die Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung und gewerbliche Nutzung ist unter Nennung des Urhebers gestattet. Copyright-Inhaber haben die Sache in der jüngsten Zeit sehr ernst genommen und durch ihre Rechtsanwälte erste Warnungen wegen des Fehlens von Copyright-Hinweisen im Rahmen der Creative Commons lizenzierten Fotos von Wikimedia herausgegeben.

Der Betroffene ist darin bestrebt, in Zukunft von Gesetzesverstößen, wie z.B. der Nutzung eines Fotos, abzusehen. Zugleich sichert er zu, eine Konventionalstrafe zu bezahlen, wenn der Verstoß wiederholt wird. In der Regel liegen diese zwischen 3000 und 10 000 EUR im Urherberbereich. Mit den genannten Warnungen wegen fehlenden Urheberrechtshinweisen beispielsweise legen die Anwälte in der Regel einen Streitwert von 6000 EUR fest, aus dem sich für sie eine Gesamtsumme von kaum 550 EUR errechnet.

Teure Lizenzverletzung: Nur weil er den Copyright-Vermerk vergaß, bezahlt der Lizenzpartner mehr als 1000 EUR. Hat der Verletzer ohne Erlaubnis Fotos auf seiner Website gemacht, wird er in der Regel mit einem zweistufigen Warnverfahren belegt. Zuerst bekommt er ein Schreiben, in dem sich der Gegenanwalt über die Nutzung der Bilder beschwert und ihn bittet, die Anwaltsgebühren zu bezahlen und eine Abmahnung abzugeben.

Zugleich verlangt er Angaben über die Nutzungsart der ausländischen Fotos und vor allem über die Nutzungsdauer. Aufgrund dieser Angaben erfolgt dann ein zweites juristisches Schreiben, in dem eine Entschädigung für die unbefugte Benutzung der Fotos verlangt wird. Der Schadenshöhe liegen in der Regel die Aufwendungen zugrunde, die ein legitimer Nutzer des Bildmaterials für die Benutzung bei einer ordnungsgemäßen lizenzpflichtigen Benutzung gezahlt hätte (die so genannte "Lizenzanalogie").

Die Höhe des Endbetrages richtet sich nach den Gegebenheiten des Einzelfalles und der Form der unberechtigten Nutzung. Beispielsweise berechnet die Agentur Getty Images, die Massenwarnungen über die Nutzung ihrer Fotos ausgibt, in der Regel mehrere hundert Euros pro Foto. Fehlt - wie gewohnt - die Quellenangabe für Getty Images, so wird diese Zahl noch einmal um das Doppelte erhöht.

In einem Urteil von 2005 hat der BGH die Anforderungen der MFM nicht für rechtskräftig befunden, da er unilateral die Belange der Photographen einbezieht. Nach der MFM-Liste beträgt die Schadenersatzforderung für ein unrechtmäßig genutztes Bildmaterial in der Regel zwischen 100 und 1000 EUR.

Derjenige, der also eine Verwarnung wegen der Benutzung eines merkwürdigen Bilds bekommt, muss mit Anwalts- und Lizenzgebühren in einem Wert von mehreren hundert Euros bis zu einem mittlerem einstelligen Millionenbetrag kalkulieren. Webdesigner beraten oft unsichere Homepage-Betreiber: "Machen Sie Ihre eigenen Fotos, dann kann Sie niemand warnen. "Unglücklicherweise trifft nicht einmal dieser gut gemeinte Verweis in jedem Falle zu.

Sie können, wie das oben genannte Beispiel des Eiffelturms bereits zeigt, mit Ihren eigenen Graphiken oder Fotos auch die Rechte Dritter verletzt und dafür haftbar gemacht werden. Wenn Sie Ihre eigenen Arbeiten z.B. auf einem Bilderservice wie Picasa, auf Ihrer eigenen Website oder in Ihrem Weblog publizieren wollen, müssen Sie bei der Motivwahl diverse gesetzliche Restriktionen einhalten.

Der wichtigste Aspekt dabei ist das in 22 KUG verankerte "Recht auf das eigene Bild". Es wird klargestellt, dass die Zustimmung zu einer Publikation nur dann erfolgt, wenn die dargestellten Personen für die Bildwiedergabe entschädigt worden sind. Andernfalls muss jede auf einem Photo eindeutig identifizierbare Personen vor der Verwendung des Fotos ausdrücklich um ihre Zustimmung angefragt werden.

Beim Fotografieren von Jugendlichen, vor allem von Kinder, ist immer die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters zu einholen. Der Gesetzgeber berücksichtigt dies mit drei Ausnahmefällen, in denen das Recht auf ein eigenes Erscheinungsbild nicht zur Anwendung kommt. Gleiches trifft auf Fotografien zu, die im Zusammenhang mit "Besprechungen, Fahrstühlen oder vergleichbaren Vorkommnissen" aufgenommen wurden. Mit dieser Ausnahmeregelung sind Aufnahmen von Publikumsveranstaltungen wie Straßenfestivals, Vorführungen oder Treffen möglich.

Denn Personenfotografien sind ohne Einwilligung auch dann zulässig, wenn die dargestellten Menschen als "bloße Zubehöre" eines Motives anzusehen sind. So können Sie zum Beispiel Fotos des Brandenburgischen Tores publizieren, in denen willkürlich präsente Urlauber auf der Seite des Tores dargestellt werden. Die so genannte Panorama-Freiheit findet in Deutschland im Gegensatz zu anderen Staaten ihre Anwendung.

Das Gleiche trifft prinzipiell auf Werke im Öffentlichen Bereich zu - aber nur insoweit, als sie dort "dauerhaft" sind, wie es das Recht vorschreibt. Wenn eine Kunsthandlung in ihrer Dauer begrenzt ist, handelt es sich nicht um ein ständiges Kunstwerk. Damit untersagte er jede kommerzielle Verwendung von Bildmaterial des Werks, z.B. als Grußkarte.

Wenn Sie z.B. die Tierbilder im Streichelzoo fotografieren und auf Ihrer Startseite publizieren wollen, sollten Sie vorsichtig vorgehen: In vielen städtischen Zoos ist die Publikation derartiger Fotos ohne vorherige Zustimmung nicht gestattet. Wenn die Fotos in einer kommerziellen Umgebung verwendet werden sollen, fallen oft gar Lizenzgebühren an. In der Google Bildsuche müssen Sie nach den Urhebern suchen und nach der Erlaubnis fragen, diese zu verwenden.

Wenn immer möglich, beschaffen Sie sich externe Aufnahmen von namhaften Anbietern, wie zum Beispiel den oben erwähnten Stock-Foto-Agenturen. Damit Sie zweifelhafte Offerten machen können, die Ihre Fotos oder Graphiken als " lizenzfrei " und kostenfrei bewerben, sollten Sie eine weite Schleife machen. Entsprechendes trifft auch auf Fotos zu, für die sie eine Lizenz gekauft haben oder die unter der Creative-Commons-Lizenz liegen.

Sie sollten Ihre eigenen Fotos gar als solche kennzeichnen[3], um ein deutliches Zeichen und einen Kontakt zu anderen Anwendern, die Ihre Arbeiten möglicherweise eigenhändig betreuen wollen, zu setzen.