Viele Videoüberwachungssysteme sind ortsfest, aber es gibt auch Kameras in Fahrzeug. Der Einbau einer Videokamera in ein Fahrzeug ist prinzipiell möglich. Die Dashcam ( "Armaturenbrettkamera") ist eine im Fahrzeug installierte Videokamera, die Aufnahmen von der Fahrbahn vor dem Fahrzeug macht und mitschneidet.
In Osteuropa sind Armaturenbretter sehr populär, da die Videoaufnahmen im Falle eines Unfalls als Beweismittel dienen können. Auch in Österreich dürfen keine Privatpersonen die Kameras bedienen. Videoüberwachungen im Bereich der Öffentlichkeit (im Sinn des 27 SPG, BGBl. Nr. 566/1991 idgF) sind aufgrund des Staatsmonopols über die Anwendung von Gewalt nur im Zusammenhang mit dem Sicherheits-Polizeigesetz durch die Sicherheitsorgane (vgl. 54 Abs. 6 und 7 SPG oder die besondere Genehmigung des 98e Strassenverkehrsordnung für die Fahrzeugüberwachung durch die Polizei) zulässigerweise.
Die Datenschutz-Kommission (als Vorgänger der Behörde für Datenschutz) hat den Einsatz einer Dashcams mit der Entscheidungsnummer K600.319-005/0002-DVR/2012 vom 17. Oktober 2012 erstmalig unterlassen. In der Zwischenzeit wurde diese Haltung durch weitere Beschlüsse der Datenschutzaufsichtsbehörde bekräftigt oder fortgesetzt.
Erstmalig hat das BVerwG in seiner Entscheidung vom 27. Januar 2015 unter der Nummer W214 2011104-1/9E eine Berufung gegen eine sehr ähnliche Entscheidung (Nummer D610.000/0002-DSB/2014 vom 24. Juli 2014) als nicht gerechtfertigt zurückgewiesen und die Rechtsauffassung der Datenschutzaufsichtsbehörde bekräftigt. Es wurde die reguläre Überarbeitung für möglich erachtet. Anders als Dashcams, die den Außenbereich eines Fahrzeugs erfassen, verfügen viele Taxen über eine Kamera, die den Fahrzeuginnenraum überwacht.
Sie schützen vor Raub und Zerstörungen und sind generell erlaubt.