Die EX-ZR200 - Digitale Kameras - Download - Unterstützung
Bei welchen Geräten kann das Upgrade durchgeführt werden? Diese Aktualisierung darf nur auf dem EXILIM Kameratyp mit Firmware-Version 1. 00 durchgeführt werden. Wichtiger Hinweis: - Hinweis: Die Durchführung dieses Firmware-Updates kann nicht zurückgenommen werden. - Wird das Update auf der Karte gespeichert, ist es nicht möglich, die Originalversion wieder herzustellen.
Entsprechende Anschriften können Sie unter dem folgenden Link finden: Prüfen Sie die aktuelle Firmware-Version: Drücken und Halten Sie die[MENU]-Taste, während Sie die Kamera anschalten. Die aktuelle Firmware-Version wird nun auf dem Bildschirm der Digitalkamera wiedergegeben. Wenn VERS. 2 erscheint, können Sie dieses Firmware-Update downloaden und auf der Karte einspielen.
Wenn VER. I. S. 02 erscheint, ist die Kamerafirmware bereits upgedatet. Dann muss das Upgrade nicht unbedingt durchgeführt werden. Voraussetzungen für die Installation: Um das Firmware-Update zu erhalten, muss die Updatedatei in das Wurzelverzeichnis (Hauptverzeichnis; kein Unterverzeichnis) einer in die Karte eingelegten Karte übertragen werden.
Um eine USB-Verbindung herzustellen, oder einen Kartenleser, der an Ihren Rechner angeschlossen werden kann, brauchen Sie das mitgelieferte Zubehoer. Wenn Sie die heruntergeladene Version der Lizenz nutzen wollen, müssen Sie zunächst die folgende Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (Agreement) einhalten. Falls Sie sich nach sorgfältiger Lektüre der Nutzungsbedingungen einverstanden erklärt haben, können Sie auf die Schaltfläche "Akzeptieren" zur Download-Seite wechseln.
Wenn Sie die Lizenz downloaden, erklären Sie sich damit einverstanden, die Bedingungen der Lizenz zu erfüllen, unabhängig davon, ob Sie dem Vertrag wirklich zugestimmt haben oder nicht. Ein automatischer Softwaredownload führt zu einer vertraglichen Übereinkunft zwischen Ihnen und CASIO COMPUTER CO. ICH BINNEN: (CASIO). Falls Sie der Übereinkunft nicht zugestimmt haben, drücken Sie die Schaltfläche "Nicht zustimmen" und laden Sie die Datei nicht herunter oder verwenden Sie sie nicht.
CASIO, als Inhaber dieser und aller anderen Rechte an geistigem Eigentum, erteilt Ihnen die folgende nicht ausschließliche, nichtübertragbare Lizenz gemäß den Bestimmungen dieser AGB. Sie dürfen diese auf einer CASIO EXILIM EX-ZR200 Digitalkamera installiert und verwendet werden. Sie können eine Sicherungskopie dieser Datei auf einer Memory Card zur Montage auf Ihrer EXILIM EX-ZR200 Digitalkamera erstellen.
Vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen in diesem Vertrag dürfen Sie keine Vervielfältigungen dieser Programme (ganz oder teilweise) erstellen oder verbreiten. Das Modifizieren, Modifizieren, Anpassen, Reverse Engineering, Dekompilieren oder jeder andere Versuch, den Quellcode dieser Programme zu modifizieren oder darauf aufbauende abgeleitete Produkte zu erstellen, ist verboten. Sie dürfen die vertragsgegenständliche Ware nicht verkaufen, vermieten, verpachten, leasen oder auf andere Weise vertreiben oder die vertragsgegenständliche Ware auf einen bestimmten Rechner stellen oder über ein Netz vertreiben.
Eine Unterlizenzierung oder Weiterleitung dieser Programme an Dritte ist nicht gestattet. Der Gebrauch dieser vertragswidrigen oder mit dieser Lizenzvereinbarung unvereinbaren Programme ist verboten. Mit dem Download der Lizenz werden die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung verbindlich. Dieser Vertrag ist ungültig, wenn Sie alle in Ihrem Eigentum befindlichen Exemplare der gekauften Produkte vernichten.
Bei Verstößen gegen die Lizenzbestimmungen ist CASIO zum jederzeitigen Widerruf ermächtigt. Bei Beendigung des Vertrages sind alle Exemplare der vertragsgegenständlichen Programme unverzüglich zu zerstören. CASIO übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere nicht für die Fehlerfreiheit der enthaltenen Informationen.
CASIO haftet in keinem Falle für irgendwelche Schadensfälle (insbesondere für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Informationsverlust oder sonstige Verluste), die sich aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung dieser Programme ergeben, auch wenn CASIO auf die Möglichkeit solcher Schadensfälle hingewiesen wurde.
Gegenstände, die in diesem Lizenzvertrag aus welchen Grund auch immer nicht abgeklärt sind, sowie Gegenstände, die einer weiteren Abklärung unterliegen, müssen im gegenseitigen Einverständnis zwischen Ihnen und CASIO abgeklärt werden. Jegliche Ansprüche aus oder in Zusammenhang mit diesem Lizenzvertrag unterliegen dem anwendbaren japanischen Recht. Alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Lizenz unterliegen der Zuständigkeit des Tokyo District Court.