D610 Firmware

Firmware D610

27.07.2017 | Firmware-Update für Nikon D610 (Version C1.02). Nihon stellt ein neues Firmware-Update für das D610 zum Download bereit.

NKON | Downloadbereich | D610 Firmware

Dieser Lizenzvertrag von NKON ( "Vertrag") ist eine rechtsgültige Übereinkunft zwischen Ihnen (als Person oder Unternehmen) und der NKON Gesellschaft ("NKON"). Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen enthalten die Bestimmungen für Ihre Nutzung der mit diesem Lizenzvertrag mitgelieferten NICOSoftware, die Computersimulationen (einschließlich, aber nicht ausschließlich Firmware und Computerprogramme) für das oben genannte Erzeugnis ("SOFTWARE") bereitstellt. Durch Anklicken der Taste "Download starten" auf dieser Website und Anklicken des Kontrollkästchens "Ich bin damit einverstanden", um mit dem Download der Softwares zu beginnen, geben Sie Ihre Einwilligung zu dieser Lizenzvereinbarung und stimmen den Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung zu.

Wenn Sie den Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht zustimmen, dürfen Sie die Softwares nicht downloaden. Durch den Kauf eines Produktes, das Sie heruntergeladen und/oder verwendet haben, werden Sie nicht Eigentümer der Softwaren. Die Nikon und/oder die Nikon-Lizenzgeber reservieren sich alle Schutzrechte an der SONNE, allen Vervielfältigungen und allen damit verbundenen geistigen Eigentumsrechten sowie alle Rechte, die Ihnen nicht explizit im Zuge dieser Lizenzvereinbarung eingeräumt werden.

Dieser Vertrag ist die komplette und alleinige schriftlich oder mündlich getroffene Übereinkunft zwischen Ihnen und der Firma Nihon oder ihren Tochtergesellschaften in Bezug auf die Softwaren. Nihon räumt Ihnen hiermit eine nicht-exklusive, nicht sublizenzierbare, unbefristete Nutzungslizenz (wie in den Ziffern 1 und 3 dargelegt) ein, um: a) die Softwares auf einen (1) Rechner und/oder ein Speichergerät zu vervielfältigen, das Ihnen zur Installierung der Softwares für das oben genannte Erzeugnis gehört; und c) eine (1) Kopie der Softwares in maschinenlesbarer Ausführungsform nur für Sicherungszwecke herzustellen.

Es ist Ihnen nicht gestattet, die Softwaresoftware in Zusammenhang mit mehreren Betriebssystemen, Netzen, Servern auf einem einzelnen Großrechner oder Kleincomputer zu nutzen, aber Sie dürfen die Softwares auf einem einzelnen Rechner nutzen, der mit einem Netz oder einer Serververbindung verknüpft ist, es sei denn, die Softwaresoftware ist für andere Rechner über ein Netz oder eine Serververbindung zugänglich.

Sie ist durch die japanischen Urheberrechtsgesetze, die internationalen Urheberrechtsgesetze und die internationalen Urheberrechtsverträge urheberrechtlich abgesichert. Vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen in dieser Lizenzvereinbarung dürfen Sie keine Exemplare dieser Softwares erstellen oder verbreiten oder die Softwares von einem Rechner auf einen anderen über ein Netz verbreiten. Der Inhalt der Softwaresammlung beinhaltet Betriebsgeheimnisse und darf zu ihrem eigenen Schutze nicht entpackt, zerlegt, rückentwickelt, zurückentwickelt, ausgewertet oder in eine für den Menschen leicht zugängliche Weise konvertiert werden, sofern dies nicht durch das Gesetz anders gestattet ist.

DU BIST NICHT BERECHTIGT, URHEBERRECHTSHINWEISE, MARKENRECHTSHINWEISE ODER ANDERE IN DER SOFTWARE ENTHALTENE SCHUTZHINWEISE ZU ÄNDERN ODER ZU ENTFERNEN. DAS SOFTWAREPRODUKT DARF NICHT ÜBERTRAGEN ODER AUF ANDERE WEISE VERTEILT, MODIFIZIERT, ANGEPASST, ÜBERSETZT, GEMIETET, GELEAST, VERLIEHEN, WEITERVERKAUFT, VERTEILT, IN EINEM NETZWERK VERTEILT ODER ZUR HERSTELLUNG ABGELEITETER WERKE AUS DER WARE VERWENDET WERDEN ODER AUF ANDERE WEISE GANZ ODER TEILWEISE ERSTELLT WERDEN.

Der Lizenzvertrag mit der Softwaresoftware endet ohne vorherige Ankündigung von Nikon, wenn Sie gegen eine der Bestimmungen dieses Lizenzvertrags verstoßen. Du musst die Softwaresoftware und alle Exemplare nach Ablauf dieser Nutzungsvereinbarung unverzüglich vernichten. Durch die Vernichtung der Softwares und ihrer Exemplare können Sie diese Nutzungsvereinbarung auflösen. Nikon, seine Mitarbeiter, Vertriebspartner, Dealer und Agenten stellen keine Supportleistungen jeglicher Art zur Verfügung, insbesondere Reparaturen oder Austausch und Anerkennungen von Schäden an der Softwares.

Der Nutzer stimmt zu und garantiert, dass die Softwaresoftware und die damit verbundenen technischen Informationen nicht unmittelbar oder mittelbar in ein anderes Drittland ausgeliefert, transferiert oder re-exportiert werden, was gegen geltendes Recht oder Vorschriften der Vereinigten Staaten oder des Staates, in dem sie gekauft wurde, verstößt. a) SOWEIT IST DIE SONSTIGE SONSTIGE GESCHÄFTSFÜHRUNG UND NIKON, SEINE MITARBEITER, VERTRIEBSPARTNER,

NIKON, SEINE MITARBEITER, DISTRIBUTOREN, VERKÄUFER UND AGENTEN ÜBERNEHMEN KEINE GARANTIE FÜR DIE FUNKTIONALITÄT DER SOFTWARE ODER DER DAMIT ERZIELTEN ERGEBNISSE, ODER DASS DIE SOFTWARE IHREN ANFORDERUNGEN ENTSPRICHT, ODER DASS DIE SOFTWARE UNTERBRECHUNGSFREI, FEHLERFREI ODER FREI VON VIREN IST. SOWEIT S WEDER NIKON, SEINE MITARBEITER, VERTRIEBER, HÄNDLER ODER AGENTEN HAFTEN IHNEN GEGENÜBER IM VOLLEN UMFANG DES ANWENDBAREN RECHTES FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, FOLGE- ODER VERLUSTE ODER KOSTEN JEGLICHER ART.

DAS GILT WESEN GILT UNABHÄNGIG DAVON, OB ENTGANGENER GEWINN, BETRIEBSUNTERBRECHUNG ODER ANDERE GESCHEHNISSE IN IRGENDEINER WEISE DURCH DIE PROGRAMMIERUNG VERURSACHT WURDEN, AUCH WENN NIKON, SEINE MITARBEITER, VERTRIEBSHÄNDLER, HÄNDLER ODER REPRÄSENTANTEN ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN, VERLUSTE ODER KOSTEN INFORMIERT WURDEN. DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSS IST INTEGRALER BESTANDTEIL DIESER VEREINBARUNG, UND DIE PRODUKTLINIE DARF NUR IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DIESEM HAFTUNGSAUSSCHLUSS VERWENDET WERDEN.

a) unter keinen umständen und nach keiner auslegung des rechts, der abschluss von ansprüchen, der verbindliche vertrag oder anderweitig kann nikon oder seine mitarbeiter, vertriebspartner, aber nicht beschränkt auf schäden, die durch sehkraftverlust, geschäftsunterbrechung verursacht werden, DER BENUTZER IST NICHT HAFTBAR FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, FOLGE- ODER STRAFRECHTLICHE SCHÄDEN (EINSCHLIEßLICH, ABER NICHT BESTIMMT, DATENVERLUST, VERLUST VON GESCHÄFTSGESCHÄDEN, COMPUTTERNISFALL ODER ANDER GESCHÄDEN), DIE DIREKT ODER INDIREKT DURCH DIE VON NIKON ODER SEINEN MITARBEITERN, VERTRIEBSPARTNERN, HÄNDLERN ODER VERTRETERN LIZENZIERTE ODER BEREITGESTELLTE SOLLIEGT WERE.

IHR RECHT darf NICHT durch diese ABKOMMEN IMPLIZIERT WERDEN. c) Nikon behaelt sich das Recht vor, jederzeit Aenderungen, Modifikationen, Uebersetzungen oder Aktualisierungen an der Softwaresoftware vorzunehmen. Mithilfe von eingeschränkten Rechten werden die Softwaresoftware und die elektronischen Dokumentationen miteinbezogen. Jegliche Verwendung, Reproduktion oder Weitergabe durch die US-Regierung unterliegen den Beschränkungen der Vorschriften von DFARS Nr. 152. 227-7013 oder den Vorschriften der Abschnitte (c) (1) und (2) der Vorschriften über eingeschränkte Rechte an kommerzieller Computersoftware gemäß 48 CFR Nr. 227-19, soweit zutreffend.

Produzent: Shinagawa Intercity Tower C, 2-15-3, Shinagawa, Minato-ku, Tokio 108-6290, Jap. Dieser Vertrag untersteht den japanischen Rechtsvorschriften und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgearbeitet, ohne Rücksicht auf die Bestimmungen des Kollisionsrechts. Für den Fall von Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Übereinkunft ergeben, stimmen Sie zu, sich der Gerichtsbarkeit der japanischen Gerichte zu unterwerfen und auf jegliche Einwände zu verzichten, die sich aus einem Gerichtsverfahren in einer negativen Gerichtsbarkeit ergeben.

Darüber hinaus erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie im Falle eines Prozesses, der sich aus dieser Übereinkunft ergibt, die Klageerhebung per Post oder auf anderem wirtschaftlich sinnvollem Wege gegen Erhalt erhalten. Sollte eine Bestimmung dieser Lizenzvereinbarung aus welchem Grund auch immer für unwirksam befunden werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Im Übrigen wird die Gültigkeit der Lizenzvereinbarung nicht berührt.

Dieser Vertrag bildet die vollständige Absprache und Verständigung zwischen Ihnen und Nihon und ersetzt alle anderen Verträge, die sich auf den Vertragsgegenstand erstrecken. Beharrt eine Partei nicht auf der strengen Einhaltung einer Bestimmung oder Bestimmung dieser Lizenzvereinbarung oder der Wahrnehmung einer darin enthaltenen Option, eines Rechtes oder Rechtsbehelfs, so darf dies nicht als eine Verzichtserklärung auf diese Bestimmung, Bestimmung, einer Bestimmung, einer Bestimmung, einer Option, eines Rechtes oder Rechtsbehelfs ausgelegt werden, und diese Bestimmung, einer Bestimmung, einer Bestimmung, einer Bestimmung, einer Bestimmung, eines Rechtsbehelfs oder einer Bestimmung aufrechterhalten bleiben in voller Gültigkeit und Wirksamkeit.

In den Rubriken für die einzelnen Teile dieser Lizenzvereinbarung wird nur der Einfachheit halber darauf hingewiesen. Diese sind nicht Bestandteil dieser Übereinkunft und berühren in keiner Weise den Sinn oder die Interpretation dieser Übereinkunft. Soweit nicht an anderer Stelle in dieser Übereinkunft explizit vorgesehen, bleiben die Klauseln der Absätze 2, 3 (nur 3. Satz), 5, 6, 7 und 8 sowie alle Klauseln, die sich explizit auf Zeiten nach Ablauf dieser Übereinkunft beziehen, nach der Kündigung dieser Übereinkunft aus irgendeinem Grunde in vollem Umfang in Kraft und Wirkung.