Fotos Lizenzfrei

Bilder lizenzfrei

Ab wann ist eine Verwendung der Fotos möglich? Bild-Datenbanken und Photographen stellen in Lizenzbestimmungen und Lizenzvereinbarungen zur Verfügung, dass gewisse Fotos, vor allem von Berühmtheiten, nur für den redaktionellen Gebrauch verwendet werden dürfen. Bei kommerzieller Nutzung sind kostspielige Warnungen und Schadensersatzansprüche wegen unberechtigter Bildnutzung gefährdet. Deshalb erhebt sich die Fragestellung, wann werden Fotos (noch) editorisch oder (bereits) kommerziell verwendet?

Die Verwendung von Fotos und Bildmaterial ist daher ein wesentlicher Bestandteil bei der Vermarktung von Online-Inhalten. Wenn Sie keine eigenen Fotos zur Verfügung haben, greifen Sie oft auf die fast unbegrenzte Zahl von Fotos in Bild-Datenbanken zurück. Fotoagenturen wie z. B. Shutternstock, I-Stock, Photolia, Pixelio, etc. bewerben mit dem Vorschlag von "royalty-free photos". Die Bezeichnung "lizenzfrei" ist irreführend und die Verwendung von Fotos von Fotoagenturen beruht natürlich auch auf einem Lizenzierungsmodell, auch wenn Fotos unter einer CC-Lizenz und (wie z.B. bei pixabay) zur freien Verwendung zur Verfügung gestellt werden.

Vor jeder Verwendung eines Fotos aus einer Bilderdatenbank muss daher geprüft werden, ob die vorgesehene Verwendung des Fotos den angegebenen Lizenz- und Verwertungsrechten entspre-chen. Traditionell unterscheidet die Bildagentur zwischen gewerblicher, nichtkommerzieller und editorischer Verwendung. Beispielsweise dürfen Fotos von Berühmtheiten oft nur für Redaktionszwecke verwendet werden. Beispielsweise werden Fotos von Berühmtheiten nur für den Einsatz auf der Website von Shuttersstock veröffentlicht.

Ab wann werden Fotos für Redaktionszwecke verwendet? Redaktioneller Gebrauch ist von kommerzieller (kommerzieller) Verwendung zu unterscheiden. Die Bildagentur selbst gibt auf ihren Websites Auskunft darüber, was unter redaktioneller oder kommerzieller Verwendung zu verstehen ist. Zum Beispiel sagt Shuttersstock unter der Rubrik "Warum sind einige Beiträge als "nur für die Redaktion" gekennzeichnet?

"Kommerzielle Verwendung ist jede Form der Werbung/Werbung für ein einkommensschaffende Produkte oder Dienstleistungen. Es kann sowohl mittelbar als auch unmittelbar verwendet werden. Direkter Einsatz könnte eine Produktwerbung sein. Indirekter Einsatz kann ein Eintrag in Social Media auf einer Firmenseite sein, der einen Urlaub annonciert, ohne das eigene Angebot explizit zu bewerben oder zu vermarkten.

Keiner dieser Verwendungen ist zulässig, wenn das Motiv mit "Nur für den redaktionellen Gebrauch" gekennzeichnet ist. "Auf der englisch-sprachigen Website kommentiert Shuttersstock ausführlich den Gegensatz zwischen kommerzieller und editorischer Nutzung: "Auf der anderen Seite kann die editorische Stockfotografie nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden. Die Verwendung eines Fotos durch ein bestimmtes Unternehemen, z.B. zur Illustration eines Artikels in einem Firmenblog oder in einem Facebook-Post auf einer Facebook-Fanseite, gilt als kommerzielle Verwendung.

Entscheidend ist also nicht die Verwendung "wo" (Blog, Post), sondern welcher Verwendungszweck der jeweilige Artikel erfüllt ist (Verkaufsförderung ja oder nein). Editoriale oder gewerbliche Verwendung eines Fotos? Auf beiden Seiten gab es einen Online-Shop, in dem die Print-Ausgaben des Magazins sowie die dazugehörigen Bücher zum Kauf bereitgehalten wurden. Die Klägerin hat den Schaden auf der Grundlage der gewerblichen Verwendung berechnet, der Angeklagte behauptet, dass er das Bild nur für die redaktionellen Arbeiten genutzt habe, daher seien die jeweiligen Gebühren anzuwenden, nach denen sich eine niedrigere Nutzungsgebühr ergeben würde.

Das Landgericht München ging ebenso wie der Beschwerdeführer davon aus, dass das Foto zu Werbezwecken verwendet wird: "Das Landgericht geht davon aus, dass das betreffende Foto zu Werbezwecken verwendet wird und damit die Tafel "Online-Nutzung" anwendbar ist. Insofern verweist die Angeklagte zu Recht auf die inhaltliche Integration des Bildmaterials in den Leitartikel (....).

Das Foto darf jedoch nicht nur im Kontext des Artikels gesehen werden; da es als Teil einer umfangreichen Internetpräsenz verwendet wird, muss es als Ganzes gesehen werden. Dieser Sachverhalt beweist aus gerichtlicher Sicht, dass die Beklagte nicht in erster Linie oder ausschließlich mit der redaktionellen Verwendung des Bildmaterials, d.h. zu Informations- oder meinungsbildenden Zwecken, befasst war.

Vor diesem Hintergrund kann nicht davon ausgegangen werden, dass das Bild für Redaktionszwecke, sondern für Werbezwecke verwendet wird. "Wenn Sie ein Bild verwenden, das nur für kommerzielle Verwendung zu Redaktionszwecken verwendet werden darf, verstoßen Sie nicht nur gegen die Lizenzbestimmungen, sondern auch gegen das Urheberrecht. Schlussfolgerung: Die unberechtigte Verwendung von Fotos kann daher zu beträchtlichen Zahlungsansprüchen seitens des Photographen oder der Fotoagentur und - bei persönlichen Fotos - der dargestellten Personen fuehren.

Vor jeder Verwendung eines Fotos, das nur für den redaktionellen Gebrauch verwendet werden darf, muss daher im Vorfeld geprüft werden, ob es sich bei der geplanten Verwendung um einen redaktionellen Gebrauch handelt.